„Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.“
– Henry Ford –
Und da Leben Veränderung und Weiterentwicklung bedeutet, liegt es in der Natur des Menschen sich weiterzubilden um seinen Horizont zu erweitern. Dies gilt auch für den beruflichen Kontext.
Die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ ist geschützt und wird von den jeweiligen Architektenkammern der Länder durch Aufnahme in selbige vergeben. Die Aufnahme erfolgt u. a. gegen Nachweis bestimmter Kriterien wie z. B. ein abgeschlossenes Architekturstudium und entsprechende Berufserfahrung. Geregelt werden die Rechte und Pflichten der Architektinnen und Architekten im Architektengesetz sowie der Berufsordnung. Diese sehen zur Qualitätssicherung auch eine Fortbildungspflicht vor, damit die Mitglieder/innen im Sinne der Qualitätssicherung und Innovation immer am Puls der Zeit sind.
Die Weiterbildungsangebote der Architektenkammer Rheinland-Pfalz nutze ich gerne um mein Wissen zu erweitern, neue Kontakte zu knüpfen sowie zur Inspiration. Auch in 2020 habe ich die Möglichkeiten in Anspruch genommen und freue mich über die positive Rückmeldung der Kammer, die mich im Rahmen der Stichprobenkontrolle kontrolliert hat.