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Kammermitgliedschaft

#2 ARCHITEKT:IN – EIN GESCHÜTZER BEGRIFF

Die Berufsbezeichnung "Architekt:in" ist ein geschützter Begriff. So nennen dürfen sich nur jene, die in einer Architektenkammer der jeweiligen Bundesländer aufgenommen wurden. Dies ist an verschiedene gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden.…

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